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Arbeitsschutz im Unterricht auch für Grundschülerinnen und -schüler

Sicherheit am digitalen und praktischen Arbeitsplatz: Neue Bestimmungen für Grundschulen und Mittelschulen ab 1. September - Landesrätin Amhof: "Sicherheitsbewusstsein beginnt im Kindesalter"

BOZEN (LPA). Immer mehr Schulen setzen im Unterricht moderne Technologien ein. Zudem wird – zu Lehrzwecken – in vielen Schulen auch mit Maschinen und Geräten gearbeitet. Schülerinnen und Schüler sowie Studierende sind laut Gesetz den Arbeitnehmenden gleichgestellt, wenn sie bestimmte Geräte verwenden. Deshalb müssen auch sie im Bereich Gesundheit und Arbeitssicherheit geschult werden. Die Landesregierung hat daher am 22. Juli einem von Arbeitslandesrätin Magdalena Amhof eingebrachten Beschluss zugestimmt, altersgerechte Vorgaben zur Ausbildung und Unterweisung im Arbeitsschutz für Schülerinnen und Schüler der Grund- und Mittelschulen festlegt.

"Unser Ziel ist es, Kinder frühzeitig für Gesundheits- und Sicherheitsthemen zu sensibilisieren. Mit der neuen Regelung sind wir zudem den vermehrten Fragen seitens der Grundschulen und Mittelschulen zu diesem Thema nachgekommen. Aufgrund der vermehrten Nutzung digitaler Arbeitsmittel wie Computer, Laptops und Tablets im Schulalltag gab es immer wieder Klärungsbedarf", erklärte Landesrätin Amhof bei der Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung.

Konkrete Inhalte ab dem Schuljahr 2025/26

Die neue Regelung tritt am 1. September 2025 in Kraft. An den Grundschulen sollen künftig Basiskenntnisse des Arbeitsschutzes vermittelt werden. Dabei geht es unter anderem um die Bedeutung von Arbeitsschutz, um die korrekte Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung und die sichere Nutzung von Bildschirmen, Laptops und Tablets.

An den Mittelschulen sollen zusätzlich vertiefende Themen behandelt werden, wie etwa die Grundlagen des chemischen Risikos oder die S-T-O-P-Maßnahmen, um in Notfallsituationen richtig und besonnen reagiern zu können.

Hilfestellung durch die Dienststelle für Arbeitsschutz

Die Dienststelle für Arbeitsschutz hat ergänzend eine Übersicht zu Dauer, Modalitäten und Inhalten der Ausbildung erstellt. Diese geht auf die spezifischen Anforderungen im Umgang mit digitalen Arbeitsmitteln ein und bietet Schulleitungen und Lehrpersonen eine praktische Orientierung. Die Dienststelle steht den Bildungseinrichtungen weiterhin beratend zur Seite.

Weitere Informationen ersteilt die Dienststelle für Arbeitsschutz unter arbeitsschutz@provinz.bz.it oder ist online abrufbar.

LPA/red/pir/san