Aktuelles

Schutzhütte Schneeberg: Vertrag für Führung unterzeichnet

Voraussetzungen sind geschaffen, um Schutzhütte Anfang August wieder zu öffnen – an langfristiger Ausschreibung der Konzession wird gearbeitet

BOZEN (LPA). Das Land, genauer der Betrieb Landesmuseen, hat bis vor Kurzem neue Pächter für die Schutzhütte Schneeberg (Gemeinde Moos in Passeier) gesucht. Nachdem auch die zweite Interessensbekundung leer ausgegangen ist, konnte nun eine Übergangslösung gefunden werden: Am 28. Juli wurde der Vertrag zur Führung der Schutzhütte mit dem Betrieb Gasthof Frick in St. Leonhard in Passeier, vertreten durch Harald Haller, unterzeichnet, sodass diese in den ersten Augusttagen wieder geöffnet werden kann. Nach der nunmehr umgesetzten Übergangslösung für diese Saison wird nun an der Ausschreibung der Konzession für die kommenden sechs Jahre gearbeitet.

"Die schnelle Wiederöffnung des Hauses war uns ein wichtiges Anliegen, denn die Schutzhütte ist nicht nur ein beliebtes Ausflugsziel, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil und Zielpunkt der vom Landesmuseum für den Bergbau angebotenen Führungen zum Schneeberg", hebt die Direktorin des Betriebes Landesmuseen Angelika Fleckinger hervor. Die Betreuung der musealisierten Gebäudeteile und die Vermittlung des Themas Bergbau am Schneeberg obliegt auch weiter dem Betrieb Landesmuseen und wird vom Landesmuseum für Bergbau durchgeführt. Die Führungen, die vom Ridnauntal aus starten und durch den Karlsstollen zum Schneeberg führen, werden bereits seit Beginn der Saison durchgeführt und werden gerne angenommen – demnächst starten auch wieder die geführten Wanderungen vom Passeiertal aus.

In den vergangenen Wochen hat der Betrieb Landesmuseen zusammen mit dem Amt für technische Gebäudeverwaltung Wartungsarbeiten im Gelände und auch in der Schutzhütte durchgeführt. Es gibt keine technischen Mängel, welche die Eröffnung und die Führung der Schutzhütte beeinträchtigen könnten. In Absprache mit dem Bürgermeister von Moos in Passeier und dem Landeshauptmann wird die Abteilung Vermögensverwaltung zudem einen Plan für außerordentliche Sanierungsmaßnahmen ausarbeiten, die in den kommenden Jahren in Zusammenarbeit mit der Gemeinde umgesetzt werden können.

LPA/ck