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Entnahmeermächtigung ausgesetzt: Land Südtirol verteidigt Maßnahme
Verwaltungsgericht Bozen setzt Maßnahme des Landes einstweilig aus – Anhörung am 8. August
BOZEN (LPA). Das Verwaltungsgericht Bozen hat am 6. August per Präsidialverfügung die vom Landeshauptmann erteilte Ermächtigung zur Entnahme zweier Wölfe im Obervinschgau vorübergehend außer Kraft gesetzt. Anlass war ein Rekurs mehrerer Tierschutzorganisationen gegen die Maßnahme.
Am 30. Juli hatte Landeshauptmann Arno Kompatscher die Entnahme von zwei Wölfen im Vinschgau genehmigt. Sowohl die Wildbeobachtungsstelle des Landes als auch das Institut für Umweltschutz und Forschung (Istituto Superiore per la Protezione e la Ricerca Ambientale, ISPRA) hatten ein positives Gutachten für die Entnahme von zwei Wölfen abgegeben (LPA hat berichtet). Alle Tätigkeiten zur Entnahme der Wölfe durch die Forstbehörde wurden nun einstweilig eingestellt.
Die Anhörung vor dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts ist für den 8. August angesetzt. Bis zum 9. August wird dann die Präsidialverfügung erlassen, über deren Bestätigung oder Aufhebung am 9. September 2025 verhandelt wird.
LPA/red/pio