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Neue Kriterien für Investitionsbeiträge im Gesundheitswesen
Fördersatz für Zuschüsse für Investitionen im Gesundheitsbereich für Organisationen steigt auf 75 Prozent – Ansuchen vom 1. bis 31. Jänner 2026
BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat am 19. Dezember die Kriterien für die Gewährung von Beiträgen für Ausstattungen und Geräte im Gesundheitsbereich angepasst. Mit dem Landesregierungsbeschluss erhöhen sich ab Jänner 2026 die Zuschüsse, wenn die Vereine oder Organisationen Ausstattung, Geräte, Büromöbel und -geräte erneuern oder medizinische Geräte kaufen, die nicht der Prävention, Diagnostik und Rehabilitation dienen. Ebenso gibt es höhere Beiträge, wenn EDV-Systeme und die passende Software angeschafft werden. Bislang lag der maximale Beitragssatz für diese Invitationen bei 50 Prozent. Ab 1. Jänner 2026 gilt ein erhöhter Beitragssatz von bis zu 75 Prozent der anerkannten Kosten für diese Investitionen.
Von dieser Maßnahme profitieren vor allem Vereine und Organisationen, die im Gesundheitsbereich tätig sind, wie etwa Familienberatungsstellen, Weißes Kreuz, Rotes Kreuz, Hands, Il Cerchio, Caritas, Krebshilfe, Diabetiker- und Zöliakievereinigungen und andere.
"Mit der Erhöhung des Fördersatzes erleichtern wir es Vereinen und Organisationen notwendige Investitionen zu tätigen, die sie für ihre Arbeit brauchen. Damit unterstützen wir die sie und stärken zugleich nachhaltig die Gesundheitsversorgung in Südtirol", erklärt der Gesundheitslandesrat Hubert Messner, der den Beschluss eingebracht hat.
Die neuen Kriterien treten ab 1. Jänner 2026 in Kraft. Gleichzeitig wird der entsprechende Beschluss von 2024 samt Anlagen aufgehoben. Die Förderungen werden im Rahmen der im Landeshaushalt vorgesehenen Mittel gewährt.
Anträge für das Jahr 2026 müssen die Vereine und Organisationen zwischen 1. und 31. Jänner digital und mit elektronischer Unterschrift einreichen, und zwar bevor die Investition beginnt. Die Einreichung erfolgt digital und mit qualifizierter elektronischer Signatur.
Die Beiträge fallen nicht unter die EU-Beihilferegelungen, da sie keine wirtschaftlichen Tätigkeiten betreffen.
LPA/san


